Die Kinder haben nach dem Kinder und Jugendschutzgesetz ein Recht darauf, dass man sie in all ihren Angelegenheiten miteinbezieht.
Sie dürfen mitwirken, mitgestalten und mitbestimmen. Dies kann schon im Krippenalter in vielen Bereichen geschehen.
Wie beispielsweise die Kinder aktiv bei der Vorbereitung des Frühstücks mithelfen zu lassen. Gemeinsam decken die Kinder die Tische ein und bereiten sich ihre Brote selbst zu. Dies immer in der notwendigen Begleitung von uns Fachkräften. Auch das Einführen von Wasserkannen, um das Einschenken zu üben bereitet den Kindern großen Spaß und sie zeigen Freude daran.